Arbeitsrecht
Rechtsanwalt · Julian Steven Grabosch · München
Ich vertrete im Arbeitsrecht bewusst beide Seiten: Arbeitnehmer, die sich gegen eine Kündigung oder Abmahnung wehren oder ihre Ansprüche durchsetzen wollen, und Arbeitgeber, die rechtssicher handeln müssen. Weil ich beide Perspektiven kenne, kann ich gut einschätzen, wie die Gegenseite argumentiert und wo eine Einigung realistisch ist.
Für Arbeitnehmer
- Kündigung, Änderungskündigung und Abmahnung: Prüfung und Kündigungsschutzklage
- Versetzung und Änderung der Arbeitsbedingungen
- Teilzeit und Arbeitszeit
- Aufhebungsvertrag und Abfindung
- Arbeitszeugnis
Gegen eine Kündigung oder Änderungskündigung können Sie nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang klagen. Melden Sie sich deshalb frühzeitig, gern telefonisch unter 089 24217780.
Für Arbeitgeber
- Arbeits- und Geschäftsführerverträge
- Abmahnung, Kündigung und Trennungsvereinbarungen
- Betriebsübergang und Umstrukturierung
Kontakt
Termine nach Vereinbarung. Rufen Sie gerne an oder schreiben Sie mir eine kurze E-Mail mit Ihrem Anliegen: Mobil 0170 2217860, Büro 089 24217780, E-Mail ra@anwaltgrabosch.de, Kunigundenstraße 28, 80802 München.